Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Filexa Bodentechnik, nachfolgend Auftragnehmer. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Werk- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Kunstharz-Bodenbeläge, Beschichtungen, Sanierungen und Refreshings sowie PMMA-Flüssigkunststoff-Abdichtungen und Detailausführungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung oder durch Annahme einer Offerte zustande. Sofern nicht anders vereinbart, sind Offerten 30 Tage gültig.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus Offerte, Auftragsbeschrieb oder Protokoll. Änderungen, Zusatzleistungen und Mehraufwände, etwa aufgrund nicht sichtbarer Untergrundmängel, werden nach Rücksprache separat verrechnet.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, sofern nicht anders angegeben. Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen werden nach Aufwand oder den vereinbarten Ansätzen verrechnet. Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Bei Projekten können Akontozahlungen verlangt werden.
5. Termine und Mitwirkung
Termine gelten als Richttermine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Der Kunde stellt sicher, dass Arbeitsbereiche zugänglich sind und die vereinbarten bauseitigen Voraussetzungen rechtzeitig erfüllt werden.
6. Abnahme, Mängel und Gewährleistung
Die Leistungen sind nach Fertigstellung zu prüfen. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden. Bei berechtigten Mängeln hat Filexa Bodentechnik das Recht zur Nachbesserung. Natürliche Abnutzung, unsachgemässe Nutzung, mangelnder Unterhalt oder Eingriffe Dritter begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
7. Haftung
Die Haftung beschränkt sich, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für indirekte Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn, Untergrundmängel oder Fremdeinwirkungen wird keine Haftung übernommen.
8. Stornierung
Bei einer Stornierung nach Auftragserteilung werden bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten, insbesondere Materialbestellungen, Disposition, Anfahrt und Vorbereitungsarbeiten, in Rechnung gestellt.
9. Datenschutz, Recht und Gerichtsstand
Es gilt die Datenschutzerklärung von Filexa Bodentechnik. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Filexa Bodentechnik.