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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Filexa Bodentechnik · Stand: Januar 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Filexa Bodentechnik (nachfolgend „Auftragnehmer“). Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.

  1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Werk- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Kunstharz-Bodenbeläge, Beschichtungen, Sanierungen/Refreshings sowie PMMA-Flüssigkunststoff-Abdichtungen und Detailausführungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

  1. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Kunden oder (b) Annahme einer Offerte/des Angebots. Sofern nicht anders vereinbart, sind Angebote/Offerten 30 Tage gültig.

  1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der vereinbarten Offerte, dem Auftragsbeschrieb oder dem Protokoll. Änderungen, Zusatzleistungen oder Mehraufwände (z. B. aufgrund nicht sichtbarer Untergrundmängel) werden nach Rücksprache separat verrechnet. Technisch oder handwerklich bedingte Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit Funktion und Qualität nicht beeinträchtigt werden.

  1. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders angegeben. Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene Leistungen (z. B. Zusatzarbeiten, Regiearbeiten, Entsorgung, Zusatzschutzmassnahmen, Wartezeiten, Mehraufwand) werden nach Aufwand und/oder gemäss vereinbarten Ansätzen verrechnet.

  1. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Projekten behalten wir uns vor, Akontozahlungen zu verlangen.

Der Arbeitsbeginn erfolgt grundsätzlich nach Eingang der vereinbarten Akontozahlung. Sofern vereinbart, wird ein Skonto nur bei vollständiger Zahlung innerhalb der vereinbarten Frist gewährt.

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor:

  • Verzugszinsen zu berechnen
  • Mahngebühren zu erheben
  • Arbeiten bis zum Zahlungseingang zu sistieren.
  1. Termine und Mitwirkungspflichten

Termine gelten als Richttermine, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterungseinflüssen, Lieferengpässen, behördlicher Anordnungen oder fehlender Mitwirkung des Kunden berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.

Der Kunde stellt sicher, dass die Arbeitsbereiche termingerecht zugänglich sind (Zutritt, Strom, Wasser, Leerraum, Schutz-/Abdeckarbeiten gemäss Vereinbarung) und dass bauseitige Voraussetzungen (Untergrund, Gefälle, Anschlüsse, Abdichtungsdetails etc.) erfüllt sind.

  1. Abnahme, Mängel und Gewährleistung

Der Kunde hat die Leistungen nach Fertigstellung zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich schriftlich zu melden. Bei berechtigten Mängeln hat Filexa Bodentechnik das Recht zur Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Natürliche Abnutzung, unsachgemässe Nutzung, mangelnder Unterhalt oder Eingriffe Dritter begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Farbtöne und Oberflächen können material- und chargenbedingt sowie durch Lichtverhältnisse geringfügig abweichen.

  1. Haftung

Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für indirekte Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen. Für Schäden infolge bauseitiger Gegebenheiten, Untergrundmängel oder Fremdeinwirkungen wird keine Haftung übernommen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Geliefertes Material und erbrachte Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Filexa Bodentechnik, soweit dies rechtlich zulässig ist.

  1. Rücktritt / Stornierung

Bei Stornierung/Kündigung durch den Kunden nach Auftragserteilung werden bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten (z. B. Materialbestellungen, Disposition, Anfahrt, Vorbereitungsarbeiten) in Rechnung gestellt.

  1. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung auf der Website von Filexa Bodentechnik. Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung und Kommunikation verwendet.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Filexa Bodentechnik.

Hinweis: Diese AGB sind ein praxisnaher Standard für Handwerks-/Bauleistungen. Je nach Projekt (öffentliche Vergaben, GU-Verträge, SIA-Normen, besondere Sicherheits-/Hygieneauflagen) können zusätzliche Vertragsbedingungen gelten.

Kontakt: info@filexa.ch

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